Mitnahme von Eigenmedikation und Geräten

Medikamente

Medikamente zur eigenen Nutzung dürfen an Board auch ohne Bestätigung mitgeführt werden.

Ausnahmen:
Narkotische und psychotrope Substanzen (Schengen-Zertifikat) sowie Spritzen!

Hierfür gibt es ein vom behandelnden Arzt auszustellendes Formular, welches der Patient mit sich führen muss:

„Certificate to carry drugs for treatment“
Eine Vorlage hierfür findet sich unter folgendem Link:

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/reise_andere_formular.pdf?__blob=publicationFile

Vergleiche:

United Nations Office on Drugs and Crime: Guidelines for national regulations concerning travellers under treatment with internationally controlled drugs:

https://www.incb.org/documents/Psychotropics/guidelines/travel-regulations/Intl_guidelines_travell_study/12-57111_ENG_Ebook.pdf

Medizinischer Sauerstoff

  • Spezielle Marken von Gasflaschen (max. 5kg) sind zum Transport zugelassen (eingecheckt oder im Handgepäck), dürfen jedoch an Board nicht benutzt werden!
  • Sauerstoffflaschen, die an Board genutzt werden, müssen rechtzeitig bei der Fluglinie angemeldet und geprüft werden.
  • Flüssigsauerstoff ist nicht zulässig.
  • Kostenbeispiel Austrian Airlines für von der Fluglinie zur Verfügung gestellten Sauerstoff an Board (nicht überall verfügbar!):
    • Kurz- / Mittelstrecke: Ca. EUR 175.-
    • Langstrecke: Ca. EUR 350.-

Andere medizinische Geräte

Die meisten Geräte dürfen mitgenommen, jedoch nicht genutzt werden. Es wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Fluglinie zur Mitnahme medizinischer Geräte zu informieren und die Geräte bei Bedarf im Vorfeld zum Flug anzumelden.