Flugtauglichkeit

Flugtauglichkeit für Passagiere

In folgenden Fällen ist eine Flugtauglichkeitsuntersuchung notwendig:

  • Nach größeren Operationen
  • In den ersten Wochen nach Auftreten einer gravierenden Krankheit
  • Liegendtransport
  • Bedarf an Sauerstoff oder medizinischen Geräten an Board
  • Reise zu einer medizinischer Behandlung
  • ​specialcases@austrian.com

In folgenden Fällen ist eine Flugtauglichkeitsuntersuchung empfohlen:

  • Nach Operationen
  • Nach einem Krankenhaus-Aufenthalt
  • Nach schwerer Erkrankung

Für Fluggäste mit Unterstützungsbedarf können bei Austrian Airlines folgende Formulare genutzt werden:

  • MEDIF (Medical Information form)
  • FTMEC (Frequent traveler medical card)

https://www.austrian.com/content/dam/austrian/global/documents/plan/medical-care-form-de-201503.pdf

Bei jeglichem Zweifel an der Reisetauglichkeit sind zumindest folgende Untersuchungen durchzuführen:

  • exakte Anamnese
  • genaue klinische Untersuchung
  • Labor
  • EKG, Echo, Ergometrie, SpO2, Blutgasanalyse, Lungenfunktion                                          

Im Zweifelsfall sollte immer an Fliegerarzt, Fliegerpsychologen oder entsprechend  andere auf dem jeweiligen Gebiet erfahrene KollegInnen zur weiteren Abklärung überwiesen werden! 

Eine aktuelle Liste von Flugmedizinern in Österreich findet sich unter anderem unter folgendem Link:

https://www.austrocontrol.at/piloten/flugmedizin

 

Keinesfalls Flugtauglich

  • Herzinfarkt und Lungeninfarkt: 8 bis 12 Wochen
  • Schlaganfall: 8 Wochen
  • Thorax- und Bauchoperation: 6 Wochen
  • Schädeloperation: 6 - 12 Monate
  • Operation am Auge: 1 - 3 Monate
  • Tonsillektomie 3-4 Wochen
  • Frakturen: die ersten vier Tage sind Flugreisen nicht empfohlen, danach mit Gipsverband flugtauglich (Split Cast und Thromboseprophylaxe)
  • Pneumothorax: 6 - 8 Wochen
  • Ansteckende Krankheit wie z. B. offene TBC, Windpocken, Masern, Pertussis oder Röteln bis zur vollständigen Genesung

 

Flugtauglichkeit bei Erkrankungen bestimmter Organsysteme:

Herz- und Kreislauferkrankungen

  • Kardiologisch abgeklärte Patienten: flugtauglich
  • Stabile, behandelte KHK: flugtauglich
  • Patienten nach früherem Herzinfarkt ohne kardiale Dekompensation:  flugtauglich
  • Patienten mit Herz- bzw. Atembeschwerden in Ruhe und bei leichten Anstrengungen (NYHA III –IV): unbehandelt nicht flugtauglich
  • Chronische Rechtsherzschwäche: unbehandelt nicht flugtauglich
  • Entzündliche Herzerkrankungen: nicht flugtauglich

Nach PTCA, Stent-Implantation oder Bypass-Operation:

  • mit Arzt und im stabilen Zustand: jederzeit flugtauglich (Ambulanzjet)
  • ohne medizinische Begleitung: 2 - 6 Wochen nicht flugtauglich
  • Patienten mit instabiler AP, rezentem ACS sind bis zum Therapieerfolg: nicht flugtauglich

Hypertonie

Medikamentös gut eingestellt / behandelt / Selbstkontrolle: flugtauglich

Herzrhythmusstörungen

Ohne schrittmacherpflichtige oder lebensbedrohliche Arrhythmien: flugtauglich                

Konventionelle Herzschrittmacher

Sofern im erforderlichen Intervall kontrolliert und entsprechend funktionstüchtig: flugtauglich    

Implantierte automatische Herzrhythmusstabilisatoren (AICD)

Sofern im erforderlichen Intervall kontrolliert und entsprechend funktionstüchtig: flugtauglich    

Anämien

  • Anämie mit < 3.0 Mio. Erythrozyten oder Hämoglobin unter 10mg/dl: nicht flugtauglich
  • Besondere Vorsicht ist bei Patienten mit einer Sichelzellanämie gegeben!

Gefässerkankungen (PAVK, CAVK)

  • paVK ab Stadium II b - somit bei einer schmerzhaften Gehstrecke von weniger als 50m: nicht flugtauglich
  • CAVK mit > 80% ACI- Stenose und positiver klinischer Symptomatik: nicht flugtauglich

 

Lungenerkrankungen

  • Patienten mit einer COPD III° – IV° ohne Therapie und Patienen mit reduzierter Lungenfunktion (SpO2 < 90%): nicht flugtauglich
  • Patienten mit einem CPAP (Continous Positive Airway Pressure) Gerät sollten dieses auch während des Fluges benutzen (rechtzeitig bei der Fluglinie anmelden). Im Zweifelsfall soll immer eine ausreichende Sauerstoffversorgung und fachärztliche Kontrolle vor Reiseantritt erfolgen: in diesem Fall flugtauglich
  • Patienten mit entzündlichen Lungenerkrankungen: nicht flugtauglich

 

Sonstige Erkrankungen

Diabetes

  • Geschulte Diabetiker sind in jeder Hinsicht flugtauglich
  • Fliegerarzt oder Facharzt vor Langstreckenflügen fragen
  • Utensilien (Messgerät, Streifen, Insulin, Traubenzucker) ins Handgepäck
  • Ärztliche Bestätigung für Medikamente und Messgeräte mitnehmen
  • Spezielle Diätwünsche unbedingt rechtzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor Abflug bekannt geben

Epilepsie

  • Fachärztlich eingestellte, stabile Epilepsie: flugtauglich
  • Vorsicht bei Langsteckenflügen: Schlafentzugsproblematik

Multiple Sklerose / Muskelerkrankungen

  • MS-Patienten und Patienten mit Muskelerkrankungen: nach vorheriger Absprache mit Arzt und Fluglinie flugtauglich

Psychiatrische Erkrankungen

  • Fachärztlich unterschriebene Unbedenklichkeitserklärung einholen
  • Unbedingt den ärztlichen Dienst der Fluglinie informieren

Baucherkrankungen

  • Durchfall, starke Stuhlunregelmäßigkeiten, Gallensteine, Tumorerkrankungen, Hämorrhoiden: Fachärztliche Begutachtung vor einer Flugreise nötig

Stomapatienten flugtauglich

  • Kurz vor dem Abflug den Stomabeutel leeren
  • Besonders auf blähende Speisen und Getränke verzichten
  • Genug Inkontinenzmaterial im Handgepäck mitnehmen

Zustand nach Operationen 

  • Vor der Buchung mit dem Operateur und einem Fliegerarzt sprechen, wann und unter welchen Bedingungen eine Flugreise wieder möglich sein wird
  • Standard: mindestens 4 Wochen nach OP (inkl. Coloskopie mit Polypectomie im Colon) nicht flugtauglich

Menschen mit Handicap sind grundsätzlich flugtauglich – rechtzeitig Begleitung und Unterstützung organisieren